Kosten

Die Kosten der logopädischen Behandlung werden bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des  18. Lebensjahres von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in vollem Umfang übernommen. Sind Sie privat versichert, beachten Sie bitte in wie weit Ihre Versicherung entsprechend Ihres Vertrages die Leistungen erstattet. Haben Sie das 18. Lebensjahr vollendet wird ein gesetzlich vorgeschriebener Eigenanteil berechnet, außer es liegt eine Befreiung durch Ihre Krankenkasse vor.
Zusatzleistungen unterliegen nicht der Kostenübernahme durch die Krankenkasse und werden privat in Rechnung gestellt, bzw. bei den entsprechenden Behörden eingereicht.